Ein Sachverständiger ist keine unentgeltliche öffentliche Institution, es handelt sich um eine Dienstleistung und die kostet Geld. Die Kosten richten sich nach dem JVEG ( Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz ) und nach Umfang und Komplexität des Aufwandes.
Wünschen Sie nur eine mündliche Beratung, einen Ortstermin oder benötigen Sie ein gerichtsverwertbares schriftliches Gutachten mit umfangreicher Dokumentation?
Der Aufwand bestimmt die Höhe der Kosten und kann meistens nur individuell festgestellt werden.
Nach Klärung des Umfanges kann jede Leistung vorher angeboten werden.