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Kosten

  • Ein Sachverständiger ist keine unentgeltliche öffentliche Institution, es handelt sich um eine Dienstleistung und die kostet Geld. Die Kosten richten sich nach dem JVEG ( Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz ) und nach Umfang und Komplexität des Aufwandes.

 

  • Wünschen Sie nur eine mündliche Beratung, einen Ortstermin oder benötigen Sie ein gerichtsverwertbares schriftliches Gutachten mit umfangreicher Dokumentation?

 

  • Der Aufwand bestimmt die Höhe der Kosten und kann meistens nur individuell festgestellt werden.

 

  • Nach Klärung des Umfanges kann jede Leistung vorher angeboten werden.